Unternehmen Über uns Standorte Philosophie CSR-Profil Preise & Zertifikate Geschichte Karriere Team Geschäftsführung / Partner Marketing, Vertrieb & Organisation Software & Consulting - IT-Outsourcing Personalverrechnung Österreich / Deutschland Rechnungswesen, Steuerberatung Dienstleistungen Software | Consulting | IT-Outsourcing Individualsoftware Business-Software – ERP- und ECM-Systeme IT-Outsourcing – IT-Infrastruktur, Managed-Services, Cloud-Services IT-Consulting TAX & HR Services Steuerberatung Accounting Services HR Services Beratung Produkte & Lösungen Consulting Outsourcing Ressourcenergänzung Webapplikation Client-/Server-Lösung Homepage Webshop Mobile App Mobile Datenerfassung ERP-System Microsoft Dynamics 365 Business Central Finanzmanagement Einkauf Verkauf Lagerverwaltung Projektmanagement Marketing und Vertrieb Personalwesen Bedarfsplanung Fertigung Power BI Business Central - Das Produkt Business Central - Die Vorteile Softwaremigration Dokumentenmanagement Scannen und Klassifizieren Elektronische Archivierung Digitale Akten Digitale Personalakte Eingangspostverarbeitung Eingangsrechnungsverarbeitung E-Mail-Management Vertragsmanagement Mobiles ECM Workflow - BPM ERP-Integration Microsoft-Integration d.velop d.3ecm - Das Produkt Referenzen Kunden TAX & HR Informationstechnologie Partner Netzwerke News Allgemeine News IT News Suchen Last-Minute-Erleichterungen Montag, 08. Februar 2021 11:08:00 Bei Antragsfrist bis 28.02.2021: Last-Minute-Erleichterungen Dank der COVID-19-Investitionsprämie wurde eine attraktive Förderung für Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen für Unternehmen geschaffen. Begünstigte Investitionen werden prinzipiell mit einem öffentlichen Zuschuss von 7 % gefördert, in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit/ Life Science sogar mit 14 %. Es sind allerdings verschiedene Fristen zu berücksichtigen, um in den Genuss der Investitionsprämie zu kommen. Kurz vor Ablauf der Antragsfrist werden jetzt noch einige wichtige Fristen und Zeiträume verlängert. Diese Verlängerungen bringen für umfangreichere Investitionsprojekte eine deutliche Entspannung mit sich: Die Frist für das Setzen der "ersten Maßnahme" (Investitionsbeginn durch Vertragsabschluss etc.) wird um drei Monate bis zum 31.05.2021 verlängert. Außerdem soll auch die Maximalfrist für den "Investitionsdurchführungszeitraum" (Investitionsabschluss durch Inbetriebnahme und Bezahlung) jeweils um ein Jahr verlängert werden, also bis 28.02.2023 bzw. für Investitionsvolumen übr 20 Mio. Euro bis 28.02.2025. Auch für die Abrechnung der tatsächlich getätigten prämienbegünstigten Investitionen soll es eine Erleichterung geben, indem diese nicht schon innerhalb von 3 Monaten sondern erst spätestens sechs Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung an die aws zu übermitteln ist. Die Änderungen der Rechtsgrundlage (Investitionsprämiengesetz und Förderungsrichtlinie) sind aber noch ausständig und müssen daher noch abgewartet werden. BEACHTEN SIE: Die Frist für die Antragstellung wird NICHT verlängert. Die Anträge auf Investitionsprämie sind daher unverändert bis spätestens 28.02.2021 via aws-Fördermanager einzubringen. Alle Termine im Überblick finden Sie hier: Frist bisher neu Antrag auf Investitionsprämie 28.02.2021 28.02.2021 Erste Maßnahme 28.02.2021 31.05.2021 Durchführungszeitraum (Investitionsvolumen bis 20 Mio EUR) 28.02.2022 28.02.2023 Durchführungszeitraum (Investitionsvolumen über 20 Mio EUR) 28.02.2024 28.02.2025 Abrechnung der Investitionen/Prämien 3 Monate 6 Monate Was sollten Sie nun tun? Prüfung, welche Investitionen aufgrund der Verlängerung der "ersten Maßnahmen" nun eventuell doch noch gefördert werden könnten. Prüfung, welche Investitionen innerhalb des nun verlängerten Investitionsdurchführungszeitraums (Februar 2023/ 2025) abgeschossen werden könnten. Entsprechende Anpassungen und/oder Ergänzungen der Förderanträge und deren fristgerechte Einbringung bis spätestens 28.02.2021! Die Durchführung einer anerkannten "ersten Maßnahme" iZm Neuinvestitionen bis spätestens 31.05.2021. Zeitgerechte Abrechnung der tatsächlich durchgeführten Investitionen innerhalb von sechs Monaten ab Inbetriebnahme/Bezahlung. Gerne stehen Ihnen Steuerberater Nikolaus Raus, Finanzexpertin Elke Nowak und ihr Team für Fragen und Unterstützung beim Antragsverfahren zur Verfügung! Alle Kontaktdaten und Informationen finden Sie hier. Teilen Sie diese Seite:
Last-Minute-Erleichterungen Montag, 08. Februar 2021 11:08:00 Bei Antragsfrist bis 28.02.2021: Last-Minute-Erleichterungen Dank der COVID-19-Investitionsprämie wurde eine attraktive Förderung für Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen für Unternehmen geschaffen. Begünstigte Investitionen werden prinzipiell mit einem öffentlichen Zuschuss von 7 % gefördert, in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit/ Life Science sogar mit 14 %. Es sind allerdings verschiedene Fristen zu berücksichtigen, um in den Genuss der Investitionsprämie zu kommen. Kurz vor Ablauf der Antragsfrist werden jetzt noch einige wichtige Fristen und Zeiträume verlängert. Diese Verlängerungen bringen für umfangreichere Investitionsprojekte eine deutliche Entspannung mit sich: Die Frist für das Setzen der "ersten Maßnahme" (Investitionsbeginn durch Vertragsabschluss etc.) wird um drei Monate bis zum 31.05.2021 verlängert. Außerdem soll auch die Maximalfrist für den "Investitionsdurchführungszeitraum" (Investitionsabschluss durch Inbetriebnahme und Bezahlung) jeweils um ein Jahr verlängert werden, also bis 28.02.2023 bzw. für Investitionsvolumen übr 20 Mio. Euro bis 28.02.2025. Auch für die Abrechnung der tatsächlich getätigten prämienbegünstigten Investitionen soll es eine Erleichterung geben, indem diese nicht schon innerhalb von 3 Monaten sondern erst spätestens sechs Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung an die aws zu übermitteln ist. Die Änderungen der Rechtsgrundlage (Investitionsprämiengesetz und Förderungsrichtlinie) sind aber noch ausständig und müssen daher noch abgewartet werden. BEACHTEN SIE: Die Frist für die Antragstellung wird NICHT verlängert. Die Anträge auf Investitionsprämie sind daher unverändert bis spätestens 28.02.2021 via aws-Fördermanager einzubringen. Alle Termine im Überblick finden Sie hier: Frist bisher neu Antrag auf Investitionsprämie 28.02.2021 28.02.2021 Erste Maßnahme 28.02.2021 31.05.2021 Durchführungszeitraum (Investitionsvolumen bis 20 Mio EUR) 28.02.2022 28.02.2023 Durchführungszeitraum (Investitionsvolumen über 20 Mio EUR) 28.02.2024 28.02.2025 Abrechnung der Investitionen/Prämien 3 Monate 6 Monate Was sollten Sie nun tun? Prüfung, welche Investitionen aufgrund der Verlängerung der "ersten Maßnahmen" nun eventuell doch noch gefördert werden könnten. Prüfung, welche Investitionen innerhalb des nun verlängerten Investitionsdurchführungszeitraums (Februar 2023/ 2025) abgeschossen werden könnten. Entsprechende Anpassungen und/oder Ergänzungen der Förderanträge und deren fristgerechte Einbringung bis spätestens 28.02.2021! Die Durchführung einer anerkannten "ersten Maßnahme" iZm Neuinvestitionen bis spätestens 31.05.2021. Zeitgerechte Abrechnung der tatsächlich durchgeführten Investitionen innerhalb von sechs Monaten ab Inbetriebnahme/Bezahlung. Gerne stehen Ihnen Steuerberater Nikolaus Raus, Finanzexpertin Elke Nowak und ihr Team für Fragen und Unterstützung beim Antragsverfahren zur Verfügung! Alle Kontaktdaten und Informationen finden Sie hier.